Mit Verfügung vom 20. Dezember 2021 erachtete die Verfahrensleitung den Schriftenwechsel als abgeschlossen und stellte den schriftlichen Entscheid der Kammer in Aussicht. Gleichzeitig wurde die voraussichtliche Kammerzusammensetzung bekannt gegeben und die Verteidigung aufgefordert, die Honorarnoten für das erst- und oberinstanzliche Verfahren einzureichen (pag. 248 f.). Mit Schreiben vom 21. Dezember 2021 wurden die Honorarnoten eingereicht (pag. 251 ff.).