2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwalt Dr. iur. B.________, am 2. Juni 2021 fristgerecht die Berufung an (pag. 112). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 14. September 2021 (pag. 116 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom gleichen Tag zugestellt (pag. 150 f.). Mit Eingabe vom 1. Oktober 2021 erklärte die Beschuldigte form- und fristgerecht die Berufung, wobei das erstinstanzliche Urteil in Bezug auf die Schuldsprüche, die ausgesprochene Sanktion sowie die Auferlegung der Verfahrenskosten angefochten wurde (pag.