SR 818.101.24), angeblich begangen am 2. Mai 2020 in Bern durch Nichteinhalten des Mindestabstands zwischen einzelnen Personen, dies ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. Gleichzeitig wurde sie des Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung (recte: gegen amtliche Verfügungen), begangen am 2. Mai 2020 und am 16. Mai 2020 in Bern, sowie der Widerhandlung gegen die COVID-19-Verordnung 2, begangen am 2. Mai 2020 und am 16. Mai 2020 in Bern durch Missachtung des Verbots von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum, schuldig erklärt und zu einer Übertretungsbusse von CHF 465.00