1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (nachfolgend Vorinstanz) vom 27. Mai 2021 wurde A.________ (nachfolgend Beschuldigte) freigesprochen von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen die Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2; SR 818.101.24), angeblich begangen am 2. Mai 2020 in Bern durch Nichteinhalten des Mindestabstands zwischen einzelnen Personen, dies ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten.