nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD, Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Strassenverkehrs- und Schiffahrtsamt des Kantons Bern und Bundesamt für Verkehr (Urteil mit Begründung auszugsweise; innert 10 Tagen) Bern, 9. September 2022 Im Namen der 1. Strafkammer (Ausfertigung: 26. Mai 2023) Die Präsidentin i.V.: