5. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 994.90 an den Strafkläger C.________ für dessen Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren. III. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Fürsprecher B.________, wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: