1. Zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten. Die Polizei- und Untersuchungshaft von 35 Tagen (29. April 2015 - 2. Juni 2015) wird im Umfang von 35 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend total CHF 2'500.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 17'280.80. 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'500.00.