A.________ freigesprochen wurde: von der Anschuldigung des Angriffs, angeblich gemeinsam mit K.________ und L.________ begangen am 23. November 2015 in Bern, zum Nachteil von AB.________ und AC.________, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und unter Auferlegung der Verfahrenskosten von CHF 800.00, an den Kanton Bern. C. A.________ schuldig erklärt wurde: