das Strafverfahren gegen A.________ infolge Eintritt der Verjährung eingestellt wurde: 1. wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, angeblich begangen durch Führen eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand (BAK mindestens 0.71 ‰) am 18. Dezember 2016 in H.________, AA.________ (Strasse) (A. Ziff. 7 erster Teilsatz AKS); 2. wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen am 18. Dezember 2016 an einem nicht genauer bestimmbaren Ort in Zürich, durch Konsum einer unbestimmten Menge Kokain (A. Ziff. 8 AKS); ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. B.