25. Geldstrafe für die Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz Für die Grundlagen der diesbezüglichen Strafzumessung kann grundsätzlich auf die treffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden. Der vorliegende Fall erfasst ein deutlich erhöhtes Gefährdungspotential, da der Beschuldigte mit dem Motorfahrzeug eine sehr lange Strecke von Zürich nach H.________ (ca. 120 km) unter Drogeneinfluss zurücklegte. Beim Beschuldigten handelt es sich zudem nicht um einen geübten Autofahrer; er erlangte den Führerausweis auf Probe erst einen Monat vor der Widerhandlung.