Er lebt bei seinen Eltern, ist ledig und hat keine Kinder. In seiner Freizeit spielt er gerne Fussball und unternimmt viel mit seinem Hund. Die persönlichen Verhältnisse wiegen damit neutral. Am 5. November 2013 wurde der Beschuldigte durch die Jugendanwaltschaft wegen eines bewaffneten Raubüberfalls, begangen am 31. März 2013, zu einem Monat Freiheitsentzug und persönlicher Betreuung verurteilt (pag. 1476). Der Vollzug des Freiheitsentzugs wurde aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von einem Jahr.