Indem der Beschuldigte und seine Kollegen dem Strafkläger das Versprechen abnötigten, nicht zur Polizei zu gehen und seinen Eltern nichts davon zu erzählen, indem sie ihm androhten, dass sie ihm ansonsten noch mehr antun würden, verletzten sie das vorgenannte Rechtsgut. In Übereinstimmung mit der Vorinstanz können hierbei die Richtlinien des Verbandes Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS) herangezogen werden, welche für folgenden Referenzsachverhalt eine Strafe von 120 Strafeinheiten vorsehen: Der Täter glaubt, zu Unrecht von einer Einzelfirma entlassen worden zu sein.