Damit resultiert eine Strafe von 50 Monaten. 24.6. Asperation für mehrfach begangene Nötigung (rechtskräftiger Schuldspruch) Rechtskräftig erstellter und beurteilter Sachverhalt gemäss Vorinstanz Die Vorinstanz erachtete in Bezug auf den Vorwurf der mehrfach begangenen Nötigung folgenden Sachverhalt als erstellt (S. 46 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1355): Ebenso hat der Beschuldigte, zusammen mit E.________ und G.________, C.________ gezwungen, zu versprechen, nicht zur Polizei zu gehen und seinen Eltern nichts über das Vorgefallene zu sagen, dies unter der Drohung, dass die Täter wüssten, wo C.______