36 letztendlich auf einen Bankomaten hin – was sich verschuldenserhöhend auswirkt. Die Tat wäre sodann ohne Weiteres vermeidbar gewesen. Die Kammer erachtet unter Berücksichtigung der vorerwähnten Aspekte eine Strafe von sechs Monaten, welche im Umfang von vier Monaten zur Einsatzstrafe asperiert wird, als angemessen. Damit resultiert eine Strafe von 39 Monaten. 24.4. Asperation für Entführung Objektive Tatschwere Geschütztes Rechtsgut stellt auch hier die Fortbewegungsfreiheit dar, welche Teil der persönlichen Freiheit bildet.