Objektive Tatschwere Geschützes Rechtsgut von Art. 183 aStGB bildet die körperliche Bewegungsfreiheit. Indem der Beschuldigte und seine Kollegen den Strafkläger während über einer Stunde zwangen, mit ihnen durch H.________ zu laufen, verletzten sie das vorgenannte Rechtsgut in einem nicht unerheblichen Masse. Hinsichtlich der Verwerflichkeit des Handels ist festzustellen, dass nicht nur eine, sondern drei Personen in Begleitung eines Pitbulls auf den Strafkläger einwirkten. Sie bauten eine Drohkulisse auf und wendeten Gewalt an, wenn er ihnen nicht Folge leistete.