24.3. Asperation für Freiheitsberaubung (rechtskräftiger Schuldspruch) Rechtskräftig erstellter und beurteilter Sachverhalt gemäss Vorinstanz Die Vorinstanz erachtete in Bezug auf den Vorwurf der Freiheitsberaubung folgenden Sachverhalt als erstellt (S. 45 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1354): Danach musste C.________ gegen seinen Willen weiter Richtung Y.________ mitgehen. Der Beschuldigte, E.________ und G.________ haben C.________ sodann weiter in Richtung Innenstadt gedrängt. Dort wurde C.________ vom Beschuldigten, E.___