Die Mittäter gingen nämlich in Überzahl bzw. zu dritt auf den Strafkläger los und waren in Begleitung eines Pitbulls, welcher den Strafkläger zusätzlich einschüchterte und damit in Schach hielt. Im Weiteren ist zu berücksichtigten, dass der Beschuldigte die gleiche Schule wie der Strafkläger besuchte und damit ein Bekanntschaftsverhältnis bestand, was der Beschuldigte insofern ausnutze, als dass der Strafkläger ganz am Anfang noch mehr oder weniger freiwillig mit ihm mitging. Der Strafkläger musste nicht erwarten, von einem Mitschüler derart angegangen zu werden.