Obwohl der erlangte Vermögenswert (Handy) immer noch verhältnismässig gering ausfiel, ist die Art und Weise der Erlangung als verwerflich zu betrachten. Die Mittäter gingen nämlich in Überzahl bzw. zu dritt auf den Strafkläger los und waren in Begleitung eines Pitbulls, welcher den Strafkläger zusätzlich einschüchterte und damit in Schach hielt.