Seine Beweggründe lagen vorliegend darin, mit dem Strafkläger aufgrund des misslungenen Marihuana-Deals abrechnen und ihm eine Lektion erteilen zu wollen. Er wollte demnach an diesem Rache üben und seinen Ruf wiederherstellen. Zudem war der Beschuldigte auch erzürnt darüber, dass vom Strafkläger kein Geld hatte erhältlich gemacht werden können. Diese Beweggründe wirken sich, auch wenn der Beschuldigte zu einem gewissen Grad alkoholisiert gewesen sein dürfte, verschuldenserhöhend aus.