24. Konkrete Strafzumessung 24.1. Versuchte schwere Körperverletzung (rechtskräftiger Schuldspruch) Rechtskräftig erstellter und beurteilter Sachverhalt gemäss Vorinstanz Die Vorinstanz erachtete in Bezug auf den Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung folgenden Sachverhalt als erstellt (S. 46 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1355): In I.________ angekommen, musste das Opfer aussteigen, kassierte Faustschläge des Beschuldigten und musste sich dann auf den Boden legen, um das Fahrzeug später nicht erkennen zu können. Danach ist es seitens des Beschuldigten, E.___