Die drei Delikte mit dem abstrakt gleichsam höchsten Strafrahmen sind der Raub, die räuberische Erpressung und die schwere Körperverletzung. Sind mehrere Straftatbestände mit gleichem Strafrahmen zu beurteilen, ist an sich jedes Delikt für die Einsatzstrafe geeignet. Gleichwohl erscheint es sinnvoll, von derjenigen Straftat auszugehen, die im konkreten Fall die höchste Strafe nach sich zieht (MATHYS, Leitfaden Strafzumessung, 2. Auflage 2019, N 485). Im Einklang mit der Vorinstanz kommt auch die Kammer zum Schluss, dass die schwere Körperverletzung vorlie-