1 aStGB); - Raub, bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen (Art. 140 Ziff. 1 aStGB); - Nötigung, mehrfach begangen in 2 Fällen, bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (Art. 181 aStGB); - versuchte räuberische Erpressung, bedroht wie Raub, mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen (Art. 156 Ziff. 3 i.V.m. 140 Ziff. 1 aStGB); - versuchte schwere Körperverletzung, bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen (Art. 122 aStGB);