_, an einen abgelegenen Ort, verbracht worden ist, ist beweismässig erstellt. Die Täter haben die Richtung der Autofahrt bestimmt und nicht der Strafkläger, welcher keinerlei Interesse daran hatte, mit seinen Peinigern an einen abgelegenen Ort zu fahren und dort weiter zusammengeschlagen zu werden. Insofern wurde die Entführung vorliegend mittels Gewalt und Drohung eingeleitet und aufrechterhalten, unbesehen von der ihm angegebenen Destination der Reise.