Der Beschuldigte, G.________ und E.________ haben dem Strafkläger mit einer Mütze die Sicht verdeckt, so dass er weder das Auto noch den Fahrer und ganz allgemein nicht sehen konnte, wohin es ging. Sie haben ihm sodann unter der Angabe, es gehe nun nach O.________ an sein Domizil, befohlen, ins Auto zu steigen und dort auf dem Rücksitz in der Mitte zwischen dem Beschuldigten und G.________ Platz zu nehmen.