Sie hielten während der gesamten Dauer eine Drohkulisse, welche durch die Anwesenheit des Pitbulls verstärkt wurde, aufrecht. Sie unterhielten sich immer wieder auf Tamil, sodass der Strafkläger nicht verstehen konnte was vor sich ging, und planten jeweils Schritt für Schritt gemeinsam das weitere Vorgehen. Demnach handelte es sich nicht um eine vorgängig strukturierte, sondern um eine spontane und etappenweise summarisch geplante Tat. Wie voranstehend erwähnt ist Mittäterschaft aber auch an wenig geplanten und unkoordinierten Aktionen wie der vorliegenden möglich.