24 N 12). 14.2. Subsumtion Gestützt auf den erstellten Sachverhalt ist klar, dass sich der Beschuldigte, G.________ und E.________ am Abend des 26. April 2015 spontan entschlossen hatten dem Strafkläger eine Lektion zu erteilen und ihn auszunehmen. Sie schikanierten ihn während fast zwei Stunden und wirkten auf ihn mit Schlägen ein. Sie hielten während der gesamten Dauer eine Drohkulisse, welche durch die Anwesenheit des Pitbulls verstärkt wurde, aufrecht.