Dass man ihn ausnehmen wollte, war zwar nicht die ursprüngliche Idee des Beschuldigten gewesen, dem es in erster Linie darum ging, den Strafkläger zu schikanieren bzw. ihm eine Lektion zu erteilen, nichtsdestotrotz hiess er den gefassten Plan gut und beteiligte sich insofern daran, als dass er den Strafkläger schlug, nachdem er seine Wertsachen zuerst nicht herausgeben wollte. Zudem wird als erstellt erachtet, dass der Erlös aus der Beute in den Augen aller drei Kollegen unter ihnen aufgeteilt werden sollte. Als beim Strafkläger neben dem Handy kein Geld aufgefunden werden konnte, wollten die drei Kollegen, dass er mit seinen Karten Geld vom Bankomaten beziehe und ihnen aushändige.