Der Beschuldigte hatte zusammen mit seinen tamilischen Freunden spätestens im Verlaufe des Abends – auch kurzfristig – in der gemeinsamen Muttersprache in groben Zügen ausgemacht, was mit dem Strafkläger weiter geschehen sollte. Dass man ihn ausnehmen wollte, war zwar nicht die ursprüngliche Idee des Beschuldigten gewesen, dem es in erster Linie darum ging, den Strafkläger zu schikanieren bzw. ihm eine Lektion zu erteilen, nichtsdestotrotz hiess er den gefassten Plan gut und beteiligte sich insofern daran, als dass er den Strafkläger schlug, nachdem er seine Wertsachen zuerst nicht herausgeben wollte.