Er belastete damit sowohl sich selbst als auch seine Kollegen. Welchen Grund er gehabt haben sollte, seine Kollegen und insbesondere den Beschuldigten falsch zu belasten, ist wie bereits erwähnt nicht ersichtlich. Er führte zudem auch sehr spezifisch aus, dass sie alle gemeinsam über das Schicksal der SIM-Karte diskutiert hätten. Diese den Beschuldigten belastende Aussagen durch G.________ werden zudem von F.________ gestützt, welcher aussagte, er habe das Gefühl gehabt, dass seine Kollegen den Strafkläger hätten bestehlen wollen. Jemand habe gesagt «mir händ ihn welle rippe» (pag. 351 Z. 230 ff.).