___ betreffend Handy auf Frage nach der SIM-Karte, dass seine Kollegen und er sich am Anfang nicht sicher gewesen seien, ob sie diese kaputt machen oder dem Strafkläger zurückgeben sollten. Sie hätten ihm die SIM-Karte dann wieder zurückgegeben, das Handy jedoch nicht (pag. 250 Z. 36 ff.). G.________ gab weiter an, es sei die Idee von E.________ gewesen, den Strafkläger auszunehmen (pag. 233 Z. 98 ff.). Es sei so gewesen, dass sie zu viert ohne konkreten Plan durch die Bahnhofunterführung gegangen seien und in der Mitte auf den Strafkläger getroffen seien. Der Beschuldigte habe diesen angesprochen und E.________ habe ihn gefragt, weshalb.