Im Weiteren schliesst die Kammer aus der gesamten Vorgehensweise, dass die Tat zwar nicht vollständig durchgeplant bzw. im Voraus strukturiert worden war, jedoch gestützt auf einen gemeinsam gefassten Entschluss ihren Lauf nahm, nämlich den Entschluss, den Strafkläger gemeinsam zu schikanieren, zu bedrängen und sich über die nächsten Stunden mit dem Strafkläger zu «beschäftigen». Es gilt somit beweismässig als erstellt, dass der Strafkläger nicht freiwillig in das Fahrzeug mit dem Beschuldigten und den anderen Beteiligten einstieg und gegen seinen Willen von H.________ nach I.____