178 Z. 321 ff.). Zudem sei Tamil gesprochen worden, sodass er nicht habe verstehen können, was sie diskutiert hätten. Oberinstanzlich führte er sodann aus, dass er auch im Auto noch viel geschlagen worden sei. Er sei aufgefordert worden, still zu sein. Er höre den Beschuldigten noch heute lachen (pag. 1493 Z. 38 ff.). Auf Frage, ob er nicht hätte davonlaufen können, anstatt in das Fahrzeug einzusteigen, antwortete er, dass dies wegen dem Hund nicht möglich gewesen sei, da sie diesen gegen ihn aufgehetzt hätten (pag. 1494 Z.1 ff.).