er habe bereits in der Bahnhofshalle das Gefühl gehabt, dass seine Kollegen den Strafkläger hätten bestehlen wollen und dass dieses Gefühl während der Autofahrt durch den Satz «mir händ ihn welle rippe» durch jemanden bestätigt worden sei. Der Wille des Beschuldigten zum Ausnehmen des Strafklägers habe sich auch in seinem Verhalten manifestiert, indem er diesen auf dem Parkdeck geschlagen habe. G.________ habe bei seinen diesbezüglichen Aussagen immer auch seine Kollegen erwähnt («verlangten wir», «wir sagten ihm», «ergab sich dann so, dass wir ihm alles wegnahmen»).