): Aussageverhalten des Strafklägers Der Strafkläger habe das Rahmengeschehen grundsätzlich konstant und widerspruchsfrei wiedergegeben. Im Verlauf des Verfahrens hätten seine Aussagen jedoch gewisse Aggravierungstendenzen erfahren, so hinsichtlich der Rolle des Pitbulls und der angeblich durch den Beschuldigten bzw. dessen Mittäter ausgeführten «Highkicks». Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sei sodann auffällig gewesen, dass der Strafkläger allen beteiligten Personen plötzlich einen identischen Tatbeitrag angelastet bzw. diese alle in einen Topf geworfen habe.