2. des Raubes, gemeinsam mit E.________ und G.________ begangen am 26. April 2015 in H.________, zum Nachteil von C.________; 3. der versuchten Erpressung, gemeinsam mit E.________ und G.________ begangen am 26. April 2015 in H.________, zum Nachteil von C.________ und er sei in Anwendung der Gesetzesbestimmungen zu verurteilen: 5 1. zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 35 Tagen;