1. der Einstellung des Strafverfahrens wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, angeblich begangen am 18. Dezember 2016 in H.________ sowie wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen am 18. Dezember 2016 in Zürich, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; 2. des Freispruchs von der Anschuldigung des Angriffs, angeblich gemeinsam mit K.________ und L.________ begangen am 24. November 2015 in Bern, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und unter Auferlegung der Verfahrenskosten an den Kanton Bern;