2. Die Kostennote der amtlichen Verteidigung sei gerichtlich zu genehmigen. 5. Oberinstanzliche Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft stellte und begründete anlässlich der Berufungsverhandlung vom 8./9. September 2022 folgende Anträge (pag. 1517 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 25. Februar 2021 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich