3 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Leumundsbericht samt Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse (beide datierend vom 19. August 2022; pag. 1470 ff.) und ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 24. August 2022; pag. 1476) über den Beschuldigten eingeholt. Schliesslich wurden der Beschuldigte und der Strafkläger anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung erneut befragt (pag. 1491 ff.).