___, durch Führen eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand (Kokain 42 μg/L) und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von - 40 Monaten unter Anrechnung der ausgestandenen Polizei- und Untersuchungshaft im Umfang von 35 Tagen, - zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à CHF 80.00, ausmachend total CHF 4'000.00 (Probezeit 2 Jahre) - sowie zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 17'280.80. Im Übrigen setzte die Vorinstanz die Entschädigung und das volle Honorar der amtlichen Verteidigung fest.