1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung; nachfolgend: Vorinstanz) stellte das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Urteil vom 25. Februar 2021 (pag. 1232 ff.) wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz und das Betäubungsmittelgesetz infolge Verjährung ein, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten.