1. Das Revisionsgesuch wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Revisionsverfahrens (inkl. Kosten für die Verfügung vom 12. Oktober 2021 betreffend aufschiebende Wirkung), bestimmt auf CHF 1’050.00, werden dem Gesuchsteller auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Gesuchsteller, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (mit den edierten Akten) Bern, 18. Januar 2022 Im Namen der 2. Strafkammer Die Präsidentin i.V.: