Zur Nichtigkeit der Verfügung 24. Der Gesuchsteller beruft sich sodann auf die Nichtigkeit bzw. Anfechtbarkeit oder Ungültigkeit der Verfügung des SVSA vom 9. März 2021. Die C.________ Versicherung habe in grober Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten eine Sperrkarte gegen den Gesuchsteller erlassen, den Widerruf dieser Sperrkarte nicht geprüft und auf Nachfrage des SVSA nicht reagiert. In Anbetracht dieser Tatsachen seien die Voraussetzungen für den Erlass der Verfügung (Art. 11, 16 und 68 SVG) nicht erfüllt gewesen;