Wie ihm mit Verfügung des SVSA vom 9. März 2021 mitgeteilt wurde, trug er allein die Verantwortung für die Beibringung des Versicherungsnachweises. Der Gesuchsteller hätte sich nach Erhalt der Verfügung am 11. März 2021 innert 5 Tagen um den Nachweis seiner Versicherung bzw. spätestens nach der telefonischen Aufforderung zur Abgabe am 7. April 2021 oder der Erhebung der wirtschaftlichen Verhältnisse am 8. April 2021 (vgl. Ziff. 18 hiervor) um die Aufklärung des Sachverhalts bemühen können bzw. müssen.