10 war bekannt, dass es sich nicht nur um das bilaterale Verhältnis zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer handelte, sondern dass das SVSA und die Strafbehörden ebenso involviert waren. Wie ihm mit Verfügung des SVSA vom 9. März 2021 mitgeteilt wurde, trug er allein die Verantwortung für die Beibringung des Versicherungsnachweises.