Dass der Fehler auf Seiten der Versicherung passierte und diese die Gebühren für den Erlass der Verfügung vom 9. März 2021 und für die Beauftragung der Polizei übernahm, ist irrelevant. Ebenso wenig hilft die Tatsache, dass der Gesuchsteller abgesehen von einer Mahnung kein Schreiben der C.________ Versicherung erhalten hat, welches ihm den Deckungsunterbruch angedroht oder ihn auf die Vertragsauflösung hingewiesen hätte. Dem Gesuchsteller