19. Der Gesuchsteller wusste folglich, dass der Versicherungsnachweis am 7. April 2021 beim SVSA noch nicht hinterlegt war. Aufgrund der Verfügung des SVSA wusste er seit dem 11. März 2021 auch, dass der Nachweis hierfür in seiner Verantwortung lag. Dessen ungeachtet vertraute er darauf, dass sich die C.________ Versicherung um den Nachweis kümmern werde. Er wurde sodann am 8. April 2021 von der Kantonspolizei Bern darüber informiert, dass er mit einem Strafbefehl rechnen müsse. Er musste also weiterhin davon ausgehen, dass etwas nicht in Ordnung war.