Am 30. März 2021 müssten die noch nicht erledigten Fälle an die Polizei zum Einzug weitergeleitet werden. Entgegen seiner Ansicht vermag dieses Schreiben den Gesuchsteller von der gemäss Verfügung vom 9. März 2021 ihm auferlegten Verantwortung für den Nachweis seiner Versicherung nicht zu entbinden. 18. Da innert Frist bis am 16. März 2021 weder ein neuer Versicherungsnachweis vorlag noch das Kontrollschild hinterlegt wurde, beauftragte das SVSA die Kantonspolizei Bern am 30. März 2021 mit dem Einzug des Kontrollschilds ________ nach vorgängig nochmaliger Überprüfung des Vorliegens eines Versicherungsnachweises