97 SVG führen werde. Die Verfügung enthielt sodann eine Rechtsmittelbelehrung, wonach innert 30 Tagen seit Eröffnung beim SVSA schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden kann (pag. 101). Dem Gesuchsteller musste beim Durchlesen dieser Verfügung am 11. März 2021 (Datum der Zustellung; pag. 103) aufgefallen sein, dass trotz erfolgter Zahlung etwas nicht in Ordnung zu sein schien. Da die Verantwortung für den Versicherungsnachweis explizit dem Gesuchsteller oblag, hätte er reagieren müssen, was jedoch nicht geschah.