11, 16 und 68 SVG verfügt worden, dass die Fahrzeugausweise entzogen werden und zusammen mit den Kontrollschildern innert 5 Tagen zurückgegeben werden müssen. Davon wird abgesehen, wenn innert Frist von der Versicherung neue Versicherungsnachweise bei der zentralen Clearingstelle elektronisch hinterlegt werden. Es wurde in der Verfügung explizit darauf hingewiesen, dass Quittungen und Bescheinigungen als Beweis für die Bezahlung nicht reichen und allein der Versicherungsnachweis massgebend ist, wobei die Verantwortung für dessen rechtzeitige elektronische Hinterlegung beim Gesuchsteller liegt.