16. Der Gesuchsteller belegt, dass er die Rechnung für die Motorfahrzeugversicherung am 26. Februar 2021 nach einmaliger Mahnung bezahlte (Gesuchsbeilagen 2 und 3; pag. 21 ff.). Mit Verfügung des SVSA vom 9. März 2021 wurde dem Gesuchsteller mitgeteilt, dass die Haftpflichtversicherung für seine beiden Fahrzeuge mit Kennzeichen ________ (Wechselschild) gemäss Meldung der C.________ Versicherung erloschen ist. Folglich ist gestützt auf Art. 11, 16 und 68 SVG verfügt worden, dass die Fahrzeugausweise entzogen werden und zusammen mit den Kontrollschildern innert 5 Tagen zurückgegeben werden müssen.